Kommentar

Wollen wir wirklich unsere eigenen Überwacher sein?

Von Matthias Schüssler

Eine Überwachungskamera hilft dabei, die Haustiere unter Kontrolle zu behalten. Sieht man beispielsweise, dass der Hund aufs Sofa hüpft, kann man ihn per Gegensprechfunktion zur Räson rufen. Eine Kamera wirkt abschreckend auf Einbrecher, versprechen die Hersteller. Und falls trotzdem einer durchs Fenster steigt und etwas mitgehen lässt, besteht zumindest die Chance, ihn anhand des HD-Videomaterials dingfest zu machen.

Und es gibt gute Gründe, die Aufnahmen nicht in der Kamera, sondern in der Cloud zu speichern: Man kann per App nach dem Rechten sehen – vom Büro aus oder auch vom Strand, wenn man in den Ferien ist. Ausserdem, so sagen die Verkäufer solcher Produkte, neigen Diebe dazu, Kameras zwecks Beseitigung des Beweismaterials einzusacken. Sind die Aufnahmen im Netz, nützt ihnen das nichts.

Doch ist der Schutz der materiellen Güter das wert? Kameras können zwar deaktiviert werden, wenn die Bewohner zu Hause sind. Dennoch filmen sie im Zweifelsfall nicht nur Einbrecher, sondern auch alle Bewohner – je nach Aufstellungsort und Blickwinkel bei allem, was sie tun. Man kann behaupten, dass man in einer ordentlichen Familie nichts zu verstecken hat. Wer nicht routinemässig die Kinder verprügle und keine Schäferstündchen mit der Nachbarin abhalte, brauche sich keine Gedanken zu machen. Der verstohlene Mitternachtssnack am Kühlschrank ist eine lässliche Sünde. Und der Tobsuchtsanfall beim x-ten Windows-Absturz auch nur menschlich.

Dennoch wäre es hochnotpeinlich, wenn diese Aufnahmen an die Öffentlichkeit kämen. Da auch die Cloud keine absolute Sicherheit bietet, ist das nicht ausgeschlossen. Doch die grösste Gefahr lauert darin, dass sich in der Familie eine Überwachungsmentalität breitmacht. Und man beim nächsten Ehestreit den Videobeweis ins Feld führt: «Du hast schon wieder den Orangensaft leer gesoffen und ihn nicht auf die Einkaufsliste geschrieben!»

Nein. Das Zuhause muss eine überwachungsfreie Zone sein. Wo man seine kleinen und grossen Geheimnisse wahren darf.

Quelle: Tages-Anzeiger, Mittwoch, 30. August 2017

Rubrik und Tags:

Faksimile
170830 Seite 33.pdf

Die Faksimile-Dateien stehen nur bei Artikeln zur Verfügung, die vor mindestens 15 Jahren erschienen sind.

Metadaten
Thema: Kommentar
Nr: 14467
Ausgabe:
Anzahl Subthemen: 1

Obsolete Datenfelder
Bilder:
Textlänge:
Ort:
Tabb: FALSCH