Musikkäufe im Internet haben ihre Tücken

Online erworbene Songs sind oft kopiergeschützt. Das kann den Hörgenuss zunichte machen.

Von Matthias Schüssler

Kaufen ist ganz einfach: Ein Mausklick in iTunes, und schon wandert James Blunts neue Single, ein altes Stück von «Madness» oder «Harry Potter», als Hörbuch auf die Festplatte. Die Schwierigkeiten beginnen aber oft genug beim Hören, Brennen oder Weitergeben von online gekauften Titeln.

Spielverderber ist ein Mechanismus namens DRM. Das Kürzel steht für Digital Rights Management, umgangssprachlich nennt man ihn Kopierschutz. Das ist nicht ganz richtig und auch nicht ganz falsch. Das DRM steuert die Nutzung: Ein in iTunes gekaufte Audio-Datei kann auf maximal fünf Computern angehört werden. Das Brennen als Wiedergabeliste ist höchstens siebenmal möglich. Apples DRM, das den schönen Namen FairPlay trägt, führt auch dazu, dass Musik nur in iTunes, QuickTime und auf iPods läuft, nicht aber auf anderen Wiedergabegeräten oder -programmen.

Nebst Apples FairPlay ist das DRM von Microsoft weit verbreitet. Es wird vom Windows Media Player, von mobilen Musik- und Video-Wiedergabegeräten und vom Windows Media Center genutzt. Sony ist 2005 mit seinem Kopierschutz XCP in die Schlagzeilen geraten, weil dieser sich mit den Tricks eines Virus versteckte.

Die Konsequenzen aus dem DRM sind einigermassen absurd, indem man das passende Abspielgerät zu seiner Musik braucht: Ein iPod verträgt sich mit Musik aus Apples iTunes Music Store. Musik von Ex Libris oder von i-m Music Download (von Migros) läuft auf einem Gerät von Creative, Archos, iRiver, Cowon oder Philips, wenn es denn kompatibel ist. Bei Musik mit Windows-DRM schützt das «Plays for sure»-Logo vor bösen Überraschungen. Pikanterweise ist Microsofts eigener Musikplayer, der Zune, nicht «Plays for sure»-kompatibel.

Damit die geschützten Titel am Computer zu hören sind, muss die Berechtigung zur Wiedergabe vorhanden sein. Fehlt sie, zeigt iTunes eine «Aktivierungs»-Aufforderung. Die Berechtigung, den Song abzuspielen, ist an die Apple-ID geknüpft, mit der man den Song gekauft hat. Entsprechend muss man sich für die Aktivierung lediglich an das zur Apple-ID gehörende Kennwort erinnern.

Bei Apples FairPlay dürfen wie erwähnt maximal fünf Computer aktiviert werden. Es ist wichtig, einen Computer, der als Musikwiedergabegerät ausgedient hat, zu «delizenzieren». Dazu klicken Sie auf «Store > Account auf diesem Computer deaktivieren».

Bei Microsofts DRM und den «Mediennutzungsrechten», wie das beim Windows Media Player (WMP) heisst, ist die Sache etwas anders. WMP versucht, die Nutzungsrechte automatisch aus dem Internet zu beziehen. Wenn das gelingt, läuft gekaufte Musik auf einem neuen Computer ohne Zutun des Benutzers. Wenn nicht, verweist Microsoft an den Onlineshop. Es ist somit ratsam, vor dem Kauf einen Blick auf die Hilfe-Seiten zu werfen. Hat der Shop-Betreiber Antworten auf die drängenden Fragen zum Umgang mit den Nutzungsrechten, oder kann er erläutern, wie man gekaufte Titel bei Bedarf noch einmal herunterlädt?

Einfacher wird das Leben mit DRM-losen Titeln. Sie enthalten keinen Kopierschutz, aber den Namen des ursprünglichen Käufers – für den Fall, dass so ein Titel in Tauschbörsen auftaucht. Sie lassen sich frei abspielen – sofern der Player oder die Software das Musikformat versteht. Apple verkauft ungeschützte Musik im AAC-Format unter dem Stichwort «iTunes Plus». Der Internet-Grosshändler Amazon steigt mit «Amazon MP3» ins Musikgeschäft ohne DRM ein.

DRM kurzerhand beseitigen

Im Übrigen lassen sich auch geschützte Titel legal vom DRM befreien. Dazu brennt man die Titel auf eine Audio-CD und kopiert sie zurück auf den Computer (wie das geht, erläutert die Kummerbox von letzter Woche) – und der DRM-Stolperstein ist ausgeräumt.

BILD KAREN RUSTAD

Anti-Kopierschutz-Kundgebung im Mai 2007 in Boston.

Quelle: Tages-Anzeiger, Montag, 8. Oktober 2007

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