Die Anwälte der Benutzer

Maschinen, technische Geräte und Computer sind alles andere als einfach zu bedienen: Das ist eine Binsenweisheit, aber auch eine wissenschaftlich erhärtete Tatsache. So zeigte die Untersuchung der ETH Zürich, dass es mitunter nicht einmal einem Informatikstudenten gelingt, bei einem Bürotelefon die Lautstärke des Rufsignals zu verändern. Andere Beispiele für unnötige Hürden bei der Interaktion von Mensch und Maschine sind Billettautomaten oder Bancomaten, die keinerlei ergonomische Kriterien zu erfüllen vermögen.

Der junge Forschungszweig der Usability (englisch für Bedienbarkeit, Benutzungsfreundlichkeit) widmet sich den Bedürfnissen der Benutzer. Entwickler sollen während aller Phasen eines Projekts an die späteren Anwender denken: Denn einfach zu verwendende Maschinen vermindern Fehler und Risiken, bringen eine Zeitersparnis, schonen die Nerven der User und stehen auch Behinderten oder Senioren offen.

Aus der ETH-Arbeitsgruppe «Ergonomie und Technologie» ist das gleichnamige Unternehmen hervorgegangen, das Technologieanbieter berät, Tests durchführt und Optimierungsvorschläge unterbreitet. «Wir verstehen uns als Anwälte der Benutzer», sagt Christopher H. Müller, der Leiter des Beratungsunternehmens. (schü.)

Quelle: Tages-Anzeiger, Montag, 3. November 2003

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