Kleinandelfingen: Bau und Zonenordnung passiert Gemeindeversammlung mit einem geänderten Artikel

Was ist eine «offene Produktionsanlage»?

Die Kleinandelfinger Stimmberechtigten hiessen am letzten Mittwoch die neue Bau und Zonenordnung gut. An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung gab einzig ein Artikel zu Diskussionen Anlass: Ist eine Kiesgrube als «offene Produktionsanlage» zu bezeichnen?

(msc) Nach dem Orientierungsabend vom 1. Oktober 1993, bei dem der Gemeinderat über die Teilrevision der Bau und Zonenordnung informiert hatte, trafen bei der Planungskommission ausserordentlich viele Einsprachen ein, was deren Arbeit etwas verzögerte und die Einberufung einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung nötig machte. Im Kleinandelfinger Gemeindesaal waren 63 Stimmberechtigte anwesend.

Kiesgrube «aus Versehen» verbieten?

Gemeinderat Hansruedi Brandenberger stellte die geänderten 22 Artikel kurz vor. Erich Aeppli hatte die Weisungen genau gelesen und fragte nach der Konkretisierung des Begriffs «offene Produktionsanlagen», welche Artikel 20 in der Gewerbezone I bis IV verbietet. Claude Ruedin, Architekt und Planer, welche der Kommission als Experte angehört hatte, zählte dazu auch Kieswerke, was aber von Hansruedi Brandenberger nicht bestätigt werden konnte. Um die auf Kleinandelfinger Boden bestehende Kiesgrube nicht «aus Versehen» zu verbieten, stellte Aeppli den Antrag, den Absatz der Produktionsanlagen zu streichen, da das Problem der Lärmentwicklung bereits durch die neueingeführten Lärmschutzzonen gelöst sei. Diese Regelung habe schon ihren Sinn, wurde aus dem Saal gekontert, denn Industriebetriebe produzierten nicht nur Lärm, sondern auch Emissionen anderer Art, Vibrationen, Geruch beispielsweise. Ein zweiter Antrag zielte deshalb darauf ab, die «offenen Produktionsanlagen» lediglich in den Gewerbezonen I und II zu verbieten. Die Wähler votierten mit 33 Stimmen für diesen zweiten Antrag, der Antrag von Erich Aeppli erhielt 20 Stimmen, die ursprüngliche Formulierung des Gemeinderates keine einzige.

Für seinen Entwurf vom Artikel 30 erhielt der Gemeinderat Lob aus der Versammlung. Die Anzahl der Parkplätze vor Mehrfamilienhäuser wird nicht mehr von der Wohnfläche abhängig gemacht, sondern hängt von der Zahl der Wohnungen ab.

Sonnenkollektoren und andere Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie sind neu laut Artikel 40 leichter realisierbar. Sie können auch bewilligt werden, wenn sie Materialbestimmungen widersprechen, beispielsweise weil sie spiegeln.

Neben dem angenommenen Antrag aus der Versammlung wurden sämtliche zur Abstimmung stehenden Artikel der BZO genehmigt, lediglich beim Artikel welcher Aussenantennen zum Inhalt hat mussten die Stimmenzähler nochmals aktiv werden. Das Resultat war 29 gegen 1 Ja-Stimmen.

Massive Kapazitätserhöhungen

Laut über einen Rückweisungsantrag dachte Erich Waldmeier nach stellte ihn aber nicht. Seines Erachtens sei die Vorlage nicht abstimmungsreif. Die neue Berechnung mit Überbauungsziffer (vorher Ausnützungsziffer) bringe die Möglichkeit von extrem verdichteter Bauweise – bei voller Ausnützung der unbebauten Flächen wäre ein Plus von 30 Prozent möglich. «Das entspricht einem Bevölkerungswachstum von heute 1600 auf 1900 Einwohner!» Die denkbaren Auswirkungen, erhöhte Infrastrukturbelastung, seien nicht bedacht worden, man hätte sich den Erfordernis von Auszonungen überlegen müssen. Der Gemeindepräsident Rudolf Frei sagte, man habe die Möglichkeit zum verdichteten und damit landsparenderen Bauen, welche das kantonale Planungs und Baugesetz (PBG) nun biete, in voller Absicht ausgeschöpft. Ein grosser Teil des unbebauten Bodens gehöre der Gemeinde und auch sonst sei es unwahrscheinlich, dass in Zukunft jeder Fleck bebaut würde. «Eine BZO beeinflusst das Bevölkerungswachstum nicht.»

Kaum Zonenplan-Änderungen

Die beantragten Änderungen im Zonenplan waren marginal, man habe lediglich notwendige Anpassungen durchgeführt, erklärte der Kleinandelfinger Gemeinderat Hans Ulrich Landolt. Weiter wies Landolt auf die durch die Revision des PBG notwendig gewordene Einteilung in Lärmempfindlichkeitszonen hin, welche den Grundeigentümer Sicherheit bezüglich Lärmemissionen gebe. Eine weitere Neuerung besteht in den Waldabstandslinien, welche den notwendigen Abstand zwischen Gebäude und Waldrand definieren. Die Zonenplanänderungen und die Einteilung in Lärmschutzzonen wurden mit eindeutigem Mehr angenommen.

Die Schlussabstimmung lautete einstimmig zugunsten des Gesamtantrags mit der getroffenen Änderung, wobei ein Kleinandelfinger die Frage nach dem Verfahren und den Einsprachemöglichkeiten stellte, falls der Regierungsrat bei seinem Genehmigungsverfahren am Entwurf Änderungen anbrächte.

Quelle: Der Landbote, Freitag, 28. Januar 1994

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Thema: Gemeindeversammlung
Nr: 54
Ausgabe: 94-23
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