Seit gestern sind die Netzsperren in Kraft

Vor gut einem Jahr haben die Schweizer dem Geldspielgesetz zugestimmt. Seit Juli müssen die Provider unbewilligte Angebote blockieren – allerdings fehlen die Sperrlisten noch.

Matthias Schüssler

Seit Anfang Juli sind in der Schweiz die Netzsperren in Kraft. Diese wurden in der Abstimmung zum Bundesgesetz über Geldspiele am 10. Juni 2018 mit 72,9 Prozent angenommen. Dieses Gesetz zwingt die Internetprovider und Telecomunternehmen nun, ausländische bzw. nicht lizenzierte Angebote zu sperren.

Wer eine solche Website aufruft, landet auf einer vom Bund betriebenen Stopp-Seite, auf der es heisst: «Die von Ihnen aufgerufene Internetseite enthält Geldspielangebote, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Es besteht keine Gewähr für eine sichere, transparente und sozialverträgliche Spielabwicklung. Der Zugang ist gemäss Art. 86 ff. des Bundesgesetzes über Geldspiele gesperrt.»

Diese Seite erscheint, wenn auf eine unbewilligte Glücksspiel-Website zugegriffen wird.

Gleichzeitig verweist die Seite auf die beiden staatlich sanktionierten Angebote von Swisslos und Loro.ch, der Westschweizer Lotteriegesellschaft.

Die Liste der gesperrten Websites wird von der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission (Comlot) und der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) geführt und ist unter Blacklist.comlot.ch einsehbar.

Hier sollte die schwarze Liste mit den gesperrten Angeboten einsehbar sein.

Bis jetzt erscheint dort allerdings nur eine leere Seite bzw. eine Dateiliste, die darauf hindeutet, dass Comlot noch nicht so ganz startbereit ist. Wir haben mit einigen Stichproben bei ausländischen Glücksspiel-Anbietern auch keinen Fall gefunden, wo die Stopp-Seite unter Realbedingungen aufgetaucht wäre. In einer Mailingliste heisst es, die Behörden seien noch nicht so weit und es werde vermutlich bis in den Herbst dauern, bis eine erste Liste vorhanden sein wird.

Weitere Sperren folgen

Der auf das Recht im digitalen Raum spezialisierte Anwalt Martin Steiger bezeichnet das neue Gesetz in einem Blogpost als «staatliche Internet-Zensur» und prognostiziert, weitere Sperren seien nur eine Frage der Zeit: Das neue Fernmeldegesetz werde Netzsperren gegen verbotene Pornografie bringen.

Die Rechteinhaber würden dieses Instrument gerne gegen unlizenzierte Downloads von Filmen und Musik einsetzen, doch nach dem Stand der Dinge sind solche Blockaden für das neue Urheberrechtsgesetz nicht mehr vorgesehen. Und mit «Begehrlichkeiten aus anderen Branchen ist zu rechnen», schreibt Steiger: Die könnten sich gegen günstigere Cloud-Angebote aus dem Ausland, gegen Shopping-Portale und Einkaufstourismus und gegen Plattformen wie Uber oder Airbnb richten.

Quelle: Newsnetz, Dienstag, 2. Juli 2019

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