Muss die Piraterie überhaupt noch bekämpft werden?

Matthias Schüssler

Zielt das neue Urheberrecht in die richtige Richtung? Neun Fragen und Antworten zu der Reform.

Was würde sich mit dem neuen Gesetz, das jetzt in der Vernehmlassung ist, verändern?

Revisionsbedarf sehen vor allem die Unterhaltungsindustrie, Interessenverbände von Kulturschaffenden und die Verwertungsgesellschaften. Sie möchten unter dem Schlagwort «Bekämpfung von Piraterie» das liberale Schweizer Gesetz verschärfen. Die gute Nachricht für die Internetnutzer: Ein Downloadverbot kommt nicht; es dürfen weiterhin Inhalte auch aus illegalen Quellen heruntergeladen werden.

Braucht es die Revision überhaupt?

Martin Steiger bejaht das grundsätzlich. Er ist Rechtsanwalt und Mitglied der Digitalen Allmend, die sich für eine offene Wissensgesellschaft einsetzt. Das aktuelle Urheberrecht sei längst nicht mehr mit den Realitäten im digitalen Raum vereinbar. Er kritisiert aber, der Bundesrat folge in vielen Punkten dem repressiven Wunschzettel der amerikanischen Unterhaltungsindustrie, anstatt das Urheberrecht tatsächlich zu modernisieren. «Internet-Piraterie» werde durch zeitgemässe Angebote wie Netflix und Spotify verdrängt. Die Schweiz verfüge heute über ein vergleichsweise ausgewogenes und liberales Urheberrecht und riskiere, diesen wichtigen Standortvorteil aufzugeben, sagt Steiger.

Das Herunterladen bleibt legal. Für die User ändert sich also nichts?

Nicht ganz: Die Rechteinhaber sollen griffigere Mittel gegenüber gewerbsmässiger Piraterie erhalten. Wenn diese feststellt, dass ein Tauschbörsen-Benutzer eine grössere Anzahl Filme oder Musiktitel anbietet, dann kann er den Internetprovider auffordern, den fraglichen Kunden erst per Mail, dann schriftlich per Post auf die Illegalität seines Tuns hinzuweisen. Wenn der Nutzer seine Aktivitäten nicht einstellt, darf der Rechteinhaber über ein Gericht die Identität des Uploaders feststellen und auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatzforderungen stellen. Eine ähnliche Praxis kennt man von Deutschland.

In Deutschland ist es zu Abmahnwellen gekommen. Droht dies auch in der Schweiz?

In Deutschland ist es zu Abmahnwellen gekommen. Droht dies auch in der Schweiz? Der Bundesrat hat in seiner Mitteilung festgehalten, dass eine Kriminalisierung der Nutzer explizit nicht angestrebt werde. Die Hürde soll im Vergleich zu anderen Ländern hoch gelegt werden: Die neue Regelung ist auf «schwerwiegende Verletzungen» ausgerichtet, zum Beispiel, wenn jemand unveröffentlichte Filme oder Tausende von Musikdateien anbietet. Es bleibt offen, wie verhindert werden soll, dass die Rechteinhaber auf «kleinere Fische» losgehen.

Was ändert sich für die Hosting-Anbieter?

Die Webhoster – auf deren technischer Infrastruktur die Webseiten laufen – müssen Inhalte, die fremdes Urheberrecht verletzen, von ihren Servern entfernen. Ausserdem haben sie sicherzustellen, dass diese Inhalte nicht wieder hochgeladen werden.

Was sagen die Webhoster zu den Neuerungen?

Thomas Brühwiler von Hostpoint meint, für die Hosting-Anbieter könne der Umgang mit Anspruchstellern sehr aufwendig sein: «Als Schweizer Internetdienstleister wollen wir illegalen Handlungen selbstverständlich keinen Vorschub leisten. Wir sind andererseits gegenüber unseren Kunden zur Geheimhaltung verpflichtet.» Brühwiler kritisiert, dass Webhoster Inhalte sofort sperren müssten und grundsätzlich jedermann Anträge stellen könne. Bei Widersprüchen der Betroffenen und Rechtsstreitereien würden die Webhoster ins Sandwich geraten und selbst entscheiden müssen, ob sie Inhalte sperren oder nicht. Als Wettbewerbsnachteil sehen die Hoster auch, dass die ausländischen Anbieter der Regelung nicht unterworfen sind.

Die meisten illegalen Inhalte stammen aber aus dem Ausland?

Aus diesem Grund sollen die Internetprovider den Zugang zu illegalen Inhalten sperren. Auch hier gilt der Grundsatz, dass nur in «offensichtlichen Fällen» Sperren erfolgen. Dennoch kritisieren Konsumentenschützer, hier würden Massnahmen angewandt, die sonst nur bei Kinderpornografie, Gewaltdarstellungen und Rassismus akzeptiert seien (siehe TA vom Samstag).

Ist das ein zweckdienliches Mittel zur Bekämpfung von Piraterie?

Technisch versierte Anwender werden Mittel und Wege finden, die Sperren zu umgehen.

Was halten die Provider von der neuen Regelung?

Die Provider nehmen unterschiedlich Stellung zu ihrer Rolle im neuen Urheberrecht. Sepp Huber teilt mit, die Swisscom begrüsse die «Position des Bundesrats, dass es keine spezifischen Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung von Internet-Service-Providers braucht». Neu sei allerdings, dass Konsumenten zwei statt wie ursprünglich vorgesehen nur einen Hinweis erhalten sollen: «Dadurch müssten Konsumenten von ihrem Internetanbieter über eine längere Dauer ‹überwacht› werden.»

Fredy Künzler vom Winterthurer Internetprovider Init7 sieht den Gesetzesentwurf weniger positiv: «Niemand hat daran gedacht, dass permanente Updates in die Sperrliste eingespielt werden müssten. Kein Provider kann das machen.» Künzler befürchtet, dass die Kosten bei den Providern hängen bleiben. Und er stellt sich auf den Standpunkt, das bisherige Gesetz reiche aus: «Es braucht keine kosumentenfeindliche Gesetzesänderung, die Provider als Hilfspolizisten verpflichtet, die dann ihre eigenen Kunden denunzieren müssen.»

Multimedial Eine ausführliche, bebilderte Variante dieses FAQ.
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Quelle: Tages-Anzeiger, Mittwoch, 16. Dezember 2015

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