Cloud ja – aber mit Netz und doppeltem Boden

Matthias Schüssler

Wie sicher Daten in der Cloud waren, weiss man erst, wenn man sie verloren hat. Darum unsere Empfehlung: Ziehen Sie sich von wichtigen Dingen eine Kopie auf die eigene Festplatte.

Vertrauen ist gut – Download ist besser. Unser Video zeigt, wie Sie Ihre bei Google, Facebook, Evernote und anderen Cloud-Dienstleistern gespeicherten Daten herunterladen, um sie lokal aufzubewahren, archivieren und weiterverwenden zu können. Denn nur dann haben Sie die Gewähr, diese auch dann noch zur Verfügung zu haben, wenn Ihr Benutzerkonto nicht mehr zugänglich ist.

Und diese Gefahr ist nicht nur theoretischer Natur. Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass einer der grossen Anbieter wie Facebook oder Google von heute auf morgen aus dem Netz verschwindet. Bei kleineren Diensten kommt es indes durchaus vor, dass die überraschend den Betrieb einstellen. Es gibt auch andere, datengefährdende Probleme: Pannen oder Unfälle im Rechenzentrum, Hackerangriffe oder Unstimmigkeiten mit dem User-Account. Die grösste Gefahr liegt jedoch darin, dass man als Nutzer eines Dienstes überhaupt nicht abschätzen kann, wie sicher die eigenen Daten eigentlich sind – und wie viel ein Cloud-Betreiber unternimmt, um die Kundendaten zu sichern.

Daher lautet unsere Empfehlung, von Ihren wichtigen Daten in der Cloud regelmässig eine Kopie zu ziehen. Das muss nicht wöchentlich und schon gar nicht täglich sein – aber einmal alle drei Monate ist ein guter Rhythmus. Unser Video zeigt, wie Sie bei der Datensicherung vorgehen – und dass sich der Aufwand für ein gutes Gefühl absolut in Grenzen hält.

Was nicht verloren gehen sollte, muss lokal gesichert sein. Matthias Schüssler erklärt, wie das geht.Video: Matthias Schüssler

Neue Videoreihe

Was sind Ihre Anliegen?

In der Videoreihe «Digitale Patentrezepte» gibt Matthias Schüssler exklusiv für Tagesanzeiger.ch/Newsnet einmal pro Woche praxiserprobte Hilfestellung zur souveränen Bewältigung des digitalen Alltags.

Falls Sie ein Anliegen haben, das sich für die Behandlung in unserer neuen Rubrik eignen würde, dann unterbreiten Sie uns das bitte über die Kommentarfunktion!

Quelle: Newsnetz, Sonntag, 23. August 2015

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Thema: Patentrezept
Nr: 13242
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Anzahl Subthemen: 1

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