Privatsphäre

Surft der Arbeitgeber heimlich mit?

Mein Arbeitgeber stellt mir ein iPhone, das ich privat wie geschäftlich brauche. Ich benutze es auch ab und zu fürs Internet. Kann mein Arbeitgeber sehen, welche Internet-Seiten ich allenfalls besuche oder um welche Zeit ich das Internet benutze?

B. H., via Mail

Nein. Im «Leitfaden über Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz» des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür heisst es unmissverständlich: «Um eine personenbezogene Überwachung einleiten zu dürfen, muss der Arbeitgeber die Belegschaft vorher informieren und einen Missbrauch festgestellt haben, oder es muss ein Missbrauchsverdacht entstanden sein.»

Da eine Überwachung einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen kann, müsse ausserdem ein Überwachungsreglement vorhanden sein, wenn Daten personenbezogen ausgewertet würden. Erlaubt wären stichprobenartige, anonymisierte Auswertungen, bei der etwa das Datenvolumen betrachtet werden könnte.

Die meisten Arbeitgeber legen in einem Nutzungsreglement fest, in welchem Mass die private Nutzung von Internet, Mail und Telefon zulässig sind. Falls es kein solches Reglement gibt, erkundigen Sie sich danach – und lassen Sie darüber hinaus Ihren gesunden Menschenverstand walten. Gegen gelegentliche Ausflüge ins Internet dürfte Ihr Arbeitgeber nichts haben, vor allem, wenn Sie dafür Ihre Freizeit aufwenden. Spiele oder Unterhaltungs-Apps hingegen machen sich schlecht auf einem Geschäftstelefon. Wenn Sie das Smartphone auf diese Weise nutzen möchten, dann sollten Sie sich ihr privates Gerät anschaffen.

Quelle: Tages-Anzeiger, Montag, 21. November 2011

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