Leicht wird man zum Piraten
Die Spielregeln rund um die Softwarenutzung sind kompliziert. Eine Urheberrechts-Expertin erklärt, was erlaubt ist.
Von Matthias Schüssler
Wer ein kommerzielles Softwareprodukt auf seinem Computer installiert, akzeptiert mit einem Mausklick einen umfangreichen Vertrag. Doch kaum jemand liest diese EULA (End User License Agreement), denn solche Endbenutzerlizenzverträge sind lang und für juristische Laien meist undurchschaubar. So stellen sich bei der praktischen Softwarenutzung immer wieder Fragen, was man darf und was nicht. Wir beantworten hier die brennendsten Fragen, die im Lauf der letzten Monate an die Kummerbox gestellt wurden. Die juristischen Antworten stammen von der Urheberrechtsexpertin Martina Arioli. Sie ist Fürsprecherin bei der Zürcher Anwaltskanzlei Walder Wyss & Partner und betreut die Business Software Alliance (Organisation zur Bekämpfung der Softwarepiraterie) juristisch.
«Ich habe meinen Produktschlüssel verloren. Darf ich den Schlüssel eines Freundes verwenden?»
Nein. Fragen Sie beim Hersteller nach, manche Anbieter geben Ihnen einen Ersatzschlüssel, andere nicht. Der Produktschlüssel (auch Seriennummer genannt) soll die illegale Mehrfachnutzung eindämmen. Als zusätzliche Massnahme verwenden Anbieter wie Microsoft eine Produktaktivierung, wodurch ein Programm nur einmal installiert werden kann.
Es ist daher wichtig, immer das vollständige Softwarepaket aufzubewahren: Also den Originaldatenträger, Benutzerhandbuch und Echtheitszertifikat (Certificate of Authentification). Ein Praxistipp des TA: Da Sie die Seriennummer bei der Installation abtippen müssen. lohnt es sich, sie auch gleich in einer Datei zu speichern und auf der Festplatte zu archivieren.
«Mir ist die Software-CD kaputtgegangen. Erhalte ich Ersatz oder darf ich die CD eines Freundes ausleihen?»
In diesem Fall verhält es sich wie bei einer Musik-CD: Sie erhalten vom Plattenladen oder der -firma bei Verlust auch keinen Ersatz. Sie dürfen auch keine CD zum Kopieren ausleihen, denn das wäre eine illegale Programmkopie. Sie dürfen jedoch von den Original-Datenträgern eine Sicherheitskopie erstellen – aber nur eine einzige.
«Ich besitze eine Studentenversion. Darf ich mit dieser Geld verdienen?»
Das hängt vom Produkt ab und ist im Lizenzvertrag geregelt. Beispielsweise dürfen die «Student and Teacher»-Versionen von Microsoft nur für nicht kommerzielle Zwecke und in öffentlichrechtlich anerkannten Aus- und Weiterbildungen genutzt werden.
Schüler von Nonprofit-Institutionen oder Institutionen mit staatlichen Unterstützungsbeiträgen sind nicht berechtigt, von den SSL-Versionen (Microsoft-Lizenzen für Schüler, Studierende und Lehrkräfte) zu profitieren.
«Ich habe meinen Computer mit installiertem Betriebssystem gekauft und keine Windows-CD erhalten. Wie mache ich eine Neuinstallation?»
Sie sollten vom Händler ein vollständiges Softwarepaket (bestehend aus Datenträger, dessen Echtheit am Hologramm erkennbar ist, Benutzerhandbuch und Echtheitszertifikat) erhalten haben. Eine Ausnahme bilden OEM-Versionen: Dies sind Softwareprodukte, welche von den Hardwareherstellern (Original Equipment Manufacturer) vorinstalliert werden. Je nach Vertragsverhältnis zwischen OEM und Softwarehersteller werden keine Originaldatenträger mitgeliefert. In so einem Fall müssen Sie sich für die Neuinstallation an den Händler wenden. Bei Vorinstallationen geben die grossen OEM-Distributoren immer eine Recovery-CD für die Neuinstallation mit.
«Ich habe ein Update von einer meiner Programme erworben. Darf ich die Vorgängerversion verschenken?»
Nein. Um ein Upgrade (oder Update) zu benutzen, müssen Sie eine Originallizenz für die Vorgängerversion besitzen.
«Ich besitze einen Laptop und einen Desktop-PC. Darf ich meine Software zweimal installieren? Ich arbeite immer nur mit einem der beiden PCs.»
Manche Hersteller erlauben Ihnen das (z. B. Microsoft mit Office XP). Sie dürfen jedoch Software, die Sie zu Hause benutzen, nicht auch im Büro einsetzen.
BILD BUSINESS SOFTWARE ALLIANCE (BSA)
Nervös machen können auch komplizierte Software-Nutzungsbedingungen.

