HP gegen Teenie

Hewlett Packard geht gegen einen 16-Jährigen und dessen Website HP-Welt vor.

Laut einer Newsmeldung von Heise.de hat es HP auf einen Schüler abgesehen: Der 16-jährige Layth Ibrahim wurde von einer Stuttgarter Anwaltskanzlei abgemahnt, weil er zwei Sites unter HP-Welt.de, resp. HP-Welt.com betreibt. Pikant: HP steht nicht für «Hewlett Packard», sondern für «Homepage». Ibrahim gibt auf seinen Sites Tipps zur Gestaltung von Webseiten.

Eine Abmahnung ist nach deutschem Recht eine Aufforderung, eine (vermeintliche) Rechtsverletzung zu unterlassen. Mit dem Abmahnungsschreiben einher geht üblicherweise eine Forderung nach Kostenerstattung, die vom Streitwert abhängt. Diesen haben HPs Anwälte auf 130 000 Euro festgesetzt, wonach der Schüler 1151 Euro erstatten muss. Die Website Abmahnungswelle.de hat ein Spendenkonto für Ibrahim eingerichtet. (schü.)

Quelle: Tages-Anzeiger, Montag, 21. Oktober 2002

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Nr: 4197
Ausgabe: 02-1021
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