Ellikon an der Thur: Budged-Gemeindeversammlung dauerte fast drei Stunden – alle Geschäfte genehmigt

Die Elliker stellten zehn Anträge zur BZO

An der Gemeindeversammlung in Ellikon an der Thur genehmigten die Stimmberechtigten die Budgets der Politischen Gemeinde, der Primarschule und der Kirchgemeinde, auch der um zwei Prozent höhere Steuerfuss des Politischen Gutes fand eine einstimmige Mehrheit. Zur Bau und Zonenordnung stellten Stimmberechtigte zehn Anträge. Fünf Artikel wurden von der Versammlung geändert, einer gestrichen, ein neuer geschaffen und drei Änderungsanträge wurden abgelehnt.

(msc) Die Gemeindeversammlung in Ellikon an der Thur zog sich nahezu über drei Stunden hin, obwohl sich die drei Präsidenten durchwegs für einen zügigen Ablauf einsetzten. Doch die Behandlung der neuen Elliker Bau und Zonenordnung dauerte ihre Zeit, insbesondere weil über zehn Anträge diskutiert und abgestimmt werden musste.

Die 77 anwesenden Stimmberechtigten – darunter auch die Jungbürger des Jahrgangs 1976, die erstmals an der Gemeindeversammlung teilnehmen konnten – sprachen sich einstimmig dafür aus, einen Nebensatz in Artikel 5 zu streichen, welcher die Stellung der Neubauten in der Kernzone «in angenäherter Ost-West-Richtung» verlangt hatte. Das Ansinnen des Artikels, nämlich «die Stellung der Neubauten so zu wählen, dass eine optimale Einfügung in den Altbestand erreicht wird», sei legitim, doch: «Auch in den Nachbardörfern sind die Achsen der Häuser oft nicht nach Ost-West orientiert», hatte der Antragsteller beobachtet und meinte: «Es wäre doch langweilig, wenn alles gleich wäre».

Mit 40 Ja gegen 14 Nein kippten die Elliker Artikel 29 aus der BZO, denn Wintergärten sollten in der Kernzone nicht kategorisch verboten werden – die Behörden könnten konkrete Fälle ja trotzdem sehr restriktiv behandeln, wurde gesagt.

Zu Diskussionen Anlass gab auch Artikel 47, welcher Energiegewinnungsanlagen erlaubt, nicht aber «reflektierende oder grellfarbene Materialien». Ein Antrag wollte erreichen, dass die Einschränkung des Materials nur in der Kernzone Geltung habe, denn Solarzellen würden nunmal aus reflektierendem Material hergestellt. Gemeindepräsident Rudolf Winkler hielt dagegen, modernere Zellen seien farblich von Dachziegeln nicht zu unterscheiden. Der Antrag wurde einstimmig verworfen.

Durch die Diskussion um Artikel 47 inspiriert, kam ein Versammlungsteilnehmer auf die Idee, einen neuen Artikel zu propagieren, welcher analoge Bestimmungen auf für Satellitenempfangsanlgagen vorschreiben sollte. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides könne man zwar die «unästhetischen Schüsseln» nicht verbieten, aber die Gemeinde sollte doch die Möglichkeit haben, deren äussere Erscheinung zu beeinflussen. Dank dem mit 34:18 Stimmen angenommenen Beschluss sind in Ellikon «nach aussen in Erscheinung tretende Empfangsanlagen nur gestattet, wenn sie sich gut ins Ortsbild einfügen.»

Drei Änderungsvorschläge betrafen die Dachneigung in Kern und Wohnzonen und für öffentliche Bauten. Während die Neuregelung im Vorschlag des Gemeinderates die Neigungswinkel restriktiver handhaben wollte, sprach sich der Antragsteller dafür aus, die bestehenden Normen beizubehalten: Also anstelle einer zulässigen Dachneigung von vorgeschlagenen 35º bis 45º die derzeitige Neigung von 36º bis 50º in der Kernzone, und anstelle von 30º bis 45º die Neigung von 30º bis 50º in den Wohnzonen und in der Zone für öffentliche Bauten zu erlauben. Der anwesende Planungsexperte wies zwar darauf hin, dass bei einer maximalen Gebäudebreite von 15 Metern und einer Firsthöhe von 7 Metern eine Dachneigung über 45 Grad nicht zu erreichen sei, und dass deshalb die bestehenden Werte ausreichend seien; schmalere Gebäude mit steilen Dächern seien ausserdem nicht «so schön». Die Versammlung folgte jedoch dem Antragsteller: die Dachneigung in der Kernzone wurde mit 44 Ja gegen 11 Neinstimmen geändert, für die Wohnzonen war das Resultat 51 gegen 5 Stimmen und in der Zone für öffentliche Bauten war der Entscheid folgerichtig: einstimmige Annahme.

Einem Antragsteller war aufgefallen, dass in einem Artikel im Vergleich zu älteren Formulierungen stillschweigend ein «oder» durch ein «und» ersetzt worden war. Offensichtlich handelte es sich hier um einen Schreibfehler, welcher ohne Gegenstimme ausgemerzt wurde; geringfügige Abweichungen in Grundmassen können nun durchgeführt werden, wenn sie im Interesse des Ortsbildschutzes «oder» der Verkehrssicherheit oder Wohnhygiene liegen.

Zwei Anträge, welche den Zonenplan betrafen und zusätzliche Gebiete einzonen wollten, wurden mit 17:27, resp. mit 12:37 Stimmen abgelehnt. Die BZO als ganzes wurde von den Elliker Versammlungsteilnehmer mit 49 gegen 5 Stimmen, der Waldabstandslinienplan einstimmig, die nicht berücksichtigten Einwendungen mit 18 gegen eine Gegenstimme genehmigt; die Kompetenz auf Änderungen des Regierungsrats selbständig zu reagieren, wurde dem Gemeinderat einstimmig erteilt.

Budget passiert diskussionslos

Das Traktandum «Voranschlag 1995 und Festsetzung des Steuerfusses auf 39 Prozent» handelte Gemeindepräsident Rudolf Winkler sehr rasant und ohne weitere Erläuterung der zwei zusätzlich geforderten Steuerprozent ab. Offensichtlich war das auch nicht nötig: Die Stimmenzähler konnten einhellige Zustimmung zum Budget 95 feststellen.

Schulpflegepräsident Ernst Ledermann nannte die Positionen, welche dafür verantwortlich sind, dass die Primarschule trotz dem vor Jahresfrist erhöhten Steuerfuss noch immer rote Zahlen produziert: Die Abschreibungen, welche aus der Sanierung des Kindergartens resultierten, hauptsächlich aber die Lehrerbesoldung. Dabei verdienten nicht die Lehrer mehr, es sei der Kanton, welcher unter dem Stichwort «Sparen» einfach die Anteile zu Ungunsten der Gemeinden verschiebe – vor fünf Jahren habe der Kanton noch 55 Prozent der Löhne bezahlt, heute seien es noch 47 Prozent. Das Budget und der Steuerfuss von unverändert 63 Prozent passierten ohne Gegenstimme, auch die traktandierte Bauabrechnung wurde genehmigt. Ledermann informierte darüber, dass es in der ab dieser Amtsperiode siebenköpfigen Schulpflege zwei neue Ressorts gebe: «Aufsicht Kindergarten» und «Musikschule/Gesundheitswesen». Die Entschädigungsansätze für die «neue» Schulpflege sollten die neue Aufteilung der Arbeit beachten, doch keine Mehrkosten bringen. Je nach Anzahl der Sitzungen werden die Kosten im Vergleich zum Vorjahr um etwa 500 Franken steigen, meinte Ledermann. Die neuen Ansätze wurden durch die Versammlung autorisiert.

Das Budget der Kirchgemeinde wurde von allen Anwesenden akzeptiert; als evangelisches Ersatzmitglied der RPK wurde Peter Schlumpf gewählt – er wird René Wild bei der Kontrolle der Kirchenrechnungen vertreten

Quelle: Der Landbote, Montag, 12. Dezember 1994

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Thema: Ellikon aT: Gem.vers. BZO, Budget
Nr: 74
Ausgabe: 94-290
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Tabb: FALSCH